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Sebastian Günther

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt Sebastian Günther berät überwiegend im Tarifrecht des öffentlichen Dienstes (TVöD/TV-L). Die Schwerpunkte seiner Tätigkeit liegen neben den klassischen arbeitsrechtlichen Themen wie Kündigung und Befristung in den folgenden Bereichen:

  • Eingruppierung (§§ 12, 13 TVöD/TV-L und Entgeltordnungen)
  • Stufenzuordnung (§§ 16, 17 TVöD/TV-L)
  • Arbeitszeitrecht
  • Urlaubsrecht
  • Mitbestimmung (BetrVG und PersVG)

Aufgrund seiner Tätigkeiten als stellv. Geschäftsführer der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (2020-2022) und als Justiziar beim Kommunalen Arbeitgeberverband Berlin (2011-2016) besteht eine ausgeprägte Expertise im gesamten Tarifrecht des öffentlichen Dienstes und bei

  • Tarifverhandlungen
  • Einigungsstellen (BetrVG, PersVG)

Daneben ist er Webinarreferent und Autor des TVöD/TV-L-Kommentars von Sponer/Steinherr für die Verlagsgruppe Hüthig-Jehle-Rehm und veröffentlicht für verschiedene weitere Verlage regelmäßig Fachbeiträge zum TVöD/TV-L. Weitere Kooperationen bestehen mit ausgewählten Fortbildungseinrichtungen (u.a. mit dem Kommunalen Bildungswerk Berlin).

 

  • Beratung im TVöD/TV-L
  • Eingruppierungsrecht und Stufenzuordnung
  • Troubleshooter im öD-Tarifrecht